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Termine und erster Schultag

 

ZuckertueteDie Einschulung in  unsere Förderschule erfolgt in der Regel zum Beginn eines neuen Schuljahres nach den Sommerferien.

Auch Umschulungen auf Grund eines festgestellten veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs oder auf Grund eines Wohnortwechsels in eine höhere Klassenstufe sind möglich.

Die Eltern erhalten von der Niedersächsischen Landesschulbehörde rechtzeitig die Mitteilung  mit der Entscheidung über den bestehenden sonderpädagogischen Förderbedarf und die zu besuchende Förderschule.

 

Im Anschluss daran erfolgt die Information der Eltern durch unsere Schule. Sie umfasst

  • Mitteilung  über die Zusammensetzung der Klassen
  • Bekanntgabe  des Klassenteams und deren Erreichbarkeit
  • Materiallisten für die benötigten Schul- und Unterrichtsmaterialien
  • Busfahrpläne mit  Beförderungszeiten für Ihre Kinder
  • Informationen zum Ablauf des Einschulungstages

 

Am Einschulungstag werden die neuen Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Einschulungsfeier mit ihrer  Familie  in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Nach einem etwa 30-minütigen „Schnupperunterricht“ übernimmt eine Kollegin den Fotoservice.

Damit ist die Einschulung abgeschlossen und am kommenden Tag beginnt der erste reguläre Unterrichtstag.

Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich der geistigen Entwicklung ist durch das Niedersächsische Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen genau geregelt:

Nachfolgend ein kleiner und vereinfachter Überblick über den Ablauf des Verfahrens:

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bei der zuständigen Förderschule zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an.
  • Eine Förderschullehrkraft wird mit der Feststellung der Art und des Umfangs  des sonderpädagogischen Förderbedarfs beauftragt.
  • Die Förderschullehrkraft erstellt ein Beratungsgutachten auf Grundlage der Überprüfungsergebnisse und der Gespräche mit den Erziehungsberechtigten.
  • Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, in einer beantragten Förderkommission mit den beteiligten Pädagogen über die Beschulung zu beraten, sofern sie mit der empfohlenen  Beschulung nicht einverstanden sind.
  • Die Niedersächsische Landesschulbehörde –Außenstelle Holzminden- entscheidet über den zukünftigen Schulbesuch auf der Grundlage des Beratungsgutachtens und der Ergebnisse der Förderkommission


    Diese Darstellung ist nur ein sehr vereinfachter Überblick. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur ausführlichen und persönlichen  Beratung durch die Schulleitung. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

 

Die Einschulung

Unsere Termine

Mon Mai 21
Projektwoche Religion
Mon Mai 21 @13:00 - 02:00nachm.
Gebärdenkreis
Mon Mai 21 @15:00 -
Schulvorstand
Die Mai 29
Pfingstferien

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